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Hätten Sie es gewusst?Hier wurden die Todesurteile vollstreckt

Das von einer Mauer gefasste Dreieck markiert den Standort des Basler Galgens.

Lokale Ortsbezeichnungen haben meist auch einen ganz konkreten Hintergrund. So ist es auch beim Galgenhügel, dort, wo die Gellertstrasse erhöht die Autobahn A2 und vier Bahngleise kreuzt. An dieser Stelle war von Mitte oder Anfang des 14. Jahrhunderts bis 1823 die Basler Richtstätte. Gemäss der Website altbasel.ch zügelte man den Galgen – gegen den Willen des Klosters St. Alban – ins Gellert, weil er an der Lyss, wo er vorher stand, der grösser werdenden Stadt weichen musste.

Der Galgen im Gellert war dreieckig und das Fundament für die hölzernen Aufbauten gemauert. Das belegen alte Stadtpläne. Dass er an erhöhter Lage errichtet wurde, kommt nicht von ungefähr. Wer sich der Stadt näherte, sollte sehen, dass die Obrigkeit nicht mit sich spassen liess.

Die Todesstrafe – das sogenannte Hochgericht – bedeutete aber nicht ausschliesslich erhängen. Auch die grausame Strafe des Räderns wurde hier vollzogen. «Den Verurteilten wurden durch den Henker mit einem Rad die Arme und Beine gebrochen», schreibt Roger Jean Rebmann auf «Altbasel». Er ist in Basel auch als der kundige Stadtführer «Grabmacherjoggi» bekannt.

In seiner Beschreibung des grässlichen Geschehens fährt er so fort: «Danach flocht man sie lebend auf das Rad, wobei man ihre zerbrochenen Gliedmassen zwischen den Radspeichen durchschlaufte. Das Rad wurde mit den dermassen Zugerichteten auf einen Pfahl gesteckt. Die Unglücklichen litten zuweilen noch tagelang, bevor sie starben.» So war es.

Ein Ausschnitt der Stadtansicht von Basel aus der Ausgabe von Sebastian Münsters Cosmographia von 1549. Links im Bild: Die Birs und der abzweigende St.-Alban-Teich. Hier war etwas künstlerische Freiheit im Spiel …

Dass die unglücklichen Seelen der Gemarterten rund um den Galgenhügel bis in unsere Tage Frieden und Ruhe suchen, ist dagegen reine Folklore. Aber der Schreibende bekennt freimütig, dass er als Kind an dieser Stelle seinen Schritt immer beschleunigte und viel, viel häufiger als sonst einen Blick über seine Schulter warf, um sicherzustellen, dass ihm niemand folgte.

Zurück zum Hängen. Den Unglückseligen wurde der Strick um den Hals gelegt, und dann stiess sie der Henker von der Leiter. Mit einem raschen, erlösenden Genickbruch war somit nicht zu rechnen. Stattdessen ein langsames Erwürgen durch das eigene Körpergewicht. Es war üblich, dass die Leichen der Gehängten als abschreckendes Beispiel am Galgen belassen wurden. Wurden sie später abgenommen oder fielen sie herunter, verlochte man sie am Ort der Hinrichtung.

Galgen und Scharfrichter waren tabu

Musste die Holzkonstruktion erneuert werden, war das mit grösserem Aufwand verbunden. So wie der Scharfrichter selbst galt auch die Konstruktion als Tabu oder als schändlich. Man vermied es, den Galgen zu berühren, auch wenn man sich möglicherweise an der Hinrichtung ergötzte. Die Handwerker legten deshalb immer gemeinsam Hand an, damit nicht einer dem anderen vorwerfen konnte, er habe Ehrenrühriges getan.

Wir zitieren noch einmal «Altbasel»: «Die letzte Hinrichtung in Basel fand 1819 statt, auf dem sogenannten Kopfabheini vor dem Steinentor. Zu dieser Zeit war die schändliche Strafe des Hängens allmählich ausser Gebrauch gekommen. Der zerfallende und unbenutzte Galgen im Gellert war nur noch ein Ärgernis für die Grundbesitzer.» Sie verlangten, den Unort zu entfernen. Dem Wunsch wurde stattgegeben. 1823 verschwand der Galgen am Galgenhügel. Ganz vergessen, was dort geschah, ist es aber nicht.

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