Katrin Krabbe zum 40.

Gericht gibt ihr Recht
Samstag, 21.09.2013 | 07:11
Katrin Krabbe-Zimmermann
dpa Die ehemalige Weltklasse-Leichtathletin Katrin Krabbe-Zimmermann im Garten ihres Hauses in Neubrandenburg

Die Olympischen Sommerspiele 1992 in Barcelona stehen kurz bevor: Krönung des Sprintstars mit Olympiagold – oder das Aus wegen Dopings? Breuer und Krabbe wird die Einnahme des anabolen Wirkstoffs Clenbuterol nachgewiesen. Bloß steht dieses Mittel nicht auf der Dopingliste. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) müht sich durch ein langes Verfahren und sperrt Krabbe schließlich wegen Medikamentenmissbrauchs. Der internationale Verband assistiert mit einer Sperre für „unsportliches Verhalten“.

Geld vom Verband


Doch Krabbe wehrt sich, schreckt vor einem langem juristischen Tauziehen nicht zurück. 2002 gibt das Oberlandesgericht München der mittlerweile mit dem Anwalt Michael Zimmermann verheirateten Ex-Sprinterin recht: Eine derartige Sperre schränke das Recht auf freie Berufswahl ein, urteilt das Gericht. Rund 700 000 Euro muss der Weltleichtathletik-Verband an Krabbe deshalb zahlen.

Dumm nur: Krabbe und ihr Mann denken offenbar nicht daran, dass dieses Geld ordentlich versteuert werden muss. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das Ehepaar rechtskräftig verurteilt, während Krabbe mit einer Geldstrafe davonkam, wurde ihr Mann zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, wie in der lokalen Zeitung nachzulesen war. Das Finanzamt habe dem Paar zudem zur Insolvenz geraten. Sie sei kein Luxusmensch, ließ Katrin Krabbe in diesem Zusammenhang der „Bild“-Zeitung wissen.



Heute arbeitet Katrin Krabbe als Frau Zimmermann in einem Autohaus, sieht sich als ganz normale Mitbürgerin in Neubrandenburg. „Ich denke nicht, dass mich jemand bewertet“, sagte sie kürzlich dem ZDF. Die Einnahme des Medikaments, die zu ihrer Sperre führte, sieht sie heute als „Fehler“ an, jedoch: „Ich empfand die Bestrafung wegen Medikamentenmissbrauchs als zu hart.“

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